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Ruhestandsplanung

So können der Abeitgeber und Staat Ihre Rente finanzieren!

 30.06.2016: So können der  Abeitgeber und Staat Ihre Rente finanzieren!

Die gesetzliche Rentenversicherung ist leider mehr als unsicher. Sparbücher und Tagesgeldkonten haben aufgrund der Niedrigzinsphase ziemlich ausgedient. Für viele Menschen stellt sich daher die Frage: Wie sorge ich am besten selbst für meinen Ruhestand vor?
Dafür gibt es viele Möglichkeiten und noch mehr Anbieter. Beispielsweise einen Fondssparplan, eine Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung. Eine Lösung dieses Problems lassen jedoch viele außer Acht: Die betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung.
Diese oft vernachlässigte Form der betrieblichen Altersvorsorge bietet zahlreiche Vorteile:

  • Die Beiträge werden nicht aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen bezahlt, sondern von Ihrem Bruttogehalt. Somit finanziert der Staat Ihre Altersvorsorge mit.
  • Der von Ihnen eingezahlte Anteil bleibt steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Sie können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind aktuell 248 Euro monatlich) sinnvoll in Ihre persönliche Vorsorge sparen.
  • Ihr Arbeitgeber kann Ihre Beiträge teilweise oder sogar ganz übernehmen. Fragen Sie ihn einfach.
  •  Auch wenn Sie arbeitslos werden, behalten Sie Ihre Ansprüche.

Übrigens hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie einen Teil Ihres Gehalts dafür einsetzen. Ihr Arbeitgeber kann also nicht einfach „Nein“ sagen. Selbst bei einem Berufswechsel können Sie die erworbenen Ansprüche zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Was jedoch für viele einer der wichtigsten Aspekte ist: Das Geld ist sogar im Insolvenzfall Ihres Arbeitgebers sicher.
Für ein persönlich auf Sie zugeschnittenes Konzept kontaktieren Sie am besten Ihren zertifizierten Ruhestandsplaner.

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