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Ruhestandsplanung

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

15.07.13: Vor- und Nachteile der Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) wird meistens eingesetzt als zusätzlicher Ruhestandsbaustein für Selbstständige, da diese die Riester-Förderung oftmals nicht nutzen können. Jedoch auch für Angestellte und Beamte kann eine Rürup-Förderung sehr lukrativ sein.


Film Rürup-Rente

Interessantes zur Rürup Rente: Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahre 2005 bietet der Gesetzgeber dem Bürger, der für seine Altersversorgung selbst vorsorgen möchte, eine zusätzliche steuerliche Begünstigung. Beispiel: Was kann eine Förderung für das Jahr 2013 bedeuten?

Bruttoanlage x % absetzbar x Steuersatz = Steuerersparnis
10.000 € x 76% = 7.600 € x 40% = 3.040 €
--------------- --------- -------------> Nettoaufwand = 6.960 €


Von 10.000 € eingesetztem Kapital erhält der Anleger 3.040 € vom Finanzamt zurück. Der effektive Nettoaufwand beträgt so nur 6.960 €. Der staatliche Zuschuss von 3.040 € entspricht 43,7 %, bezogen auf den Nettoaufwand. Der absetzbare Anteil zukünftiger Anlagen erhöht sich bis zum Jahr 2025 um jährlich weitere 2 %.

Weitere Eckpunkte: Die Rürup-Rente kann über Versicherungs- oder Fondslösungen gezeichnet werden. Beiträge können ratierlich bezahlt oder aus jährlichen Sonderzahlungen geleistet werden.

Rendite

  • Renditechance
    Hoher Investitionsgrad durch Steuervorteil. Anlagen mit guten Performancechancen möglich, abhängig von der gewählten Anlageform.
  • Steuer
    In der Ansparphase KEINE Steuerbelastung. Keine Abgeltungsteuer. Erst in der Rentenphase eine nachgelagerte Besteuerung der Renten, bedeutet positiven Steuerstundungseffekt.
  • Staatliche Förderung
    Hohe Steuervorteile für Besserverdienende. Bis zu 20.000 € pro Person und Jahr ansetzbar.
    Jährlich um 2 % steigender Steuervorteil.

Sicherheit

  • Streuung
    Je nach Anbieter Vermögensstreuung auf mehrere Vermögensverwalter und Fonds möglich. Zusätzliche Sicherheitskonzepte verfügbar, je nach Gesellschaft, mit Beitrags- oder Kapitalgarantien, z. B. DWS-Beitragsgarantie, Standard Life With-Profit-Vertragsform, u.a.
  • Hartz IV
    Hohe Pfändungssicherheit für den Anleger.

Verfügbarkeit

  • Anlagedauer
    Mindestens bis zum 62. Lebensjahr (Anlagen bis 31.12.2011 bis 60. Lebensjahr). Kapital dient ausschließlich der Altersvorsorge. Kapital ist nicht vorzeitig verfügbar. Verträge sind nicht kapitalisierbar, verpfändbar oder beleihbar. Nur lebenslange Verrentung des Kapitals möglich.

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