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Ruhestandsplanung

Pflegeversicherung: ab 2017 gilt die neue Regelung

12.11.2015. Pflegeversicherung: ab 2017 gilt die neue Regelung

 Am Mittwoch, 11.11.2015 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in der Schlussberatung das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. Am Freitg soll der neue Gesetzesentwurf im Parlament verabschiedet werden. Zum Jahreswechsel 2017 sollen dann die wesentlichen Neuerungen in der Pflege wirksam werden.
Die Pflegereform bringt vor allem deutlich mehr Geld für Demenzkranke. Das von vielen Pflegepatienten und deren Angehörigen gewünschte Antworten auf Fragen zu Pflegeheimen und Pflegediensten werden dagegen später umgesetzt. Erst 2018 soll ein zuverlässiges Bewertungssystem für stationäre Pflege eingeführt werden. 2019 folgen dann die ambulanten Dienste. Das neue Bewertungssystem ist Teil der großen Pflegereform der Bundesregierung. Der erste Schritt, die Verbesserungen in Heimen und bei der häuslichen Pflege gelten bereits seit Anfang des Jahres.
Durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sollen vor allem Menschen mit Demenzerkrankungen berücksichtigen. In einer aktuellen Erprobungsstudie zeigt sich nun der positive Einfluss des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Mit dem neuen System können Demenzkranke und auch Pflegebedürftige mit psychischen Störungen höhere Leistungen erhalten.
Laut Gesetzesentwurft soll es künftig also einfacher sein, Pflegebedürftigkeit genauer zu ermitteln und zu behandeln. Und zwar unabhängig davon, ob der bzw. die Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen hat oder unter Demenz leidet. Zu diesem Zweck werden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgebaut. Im Zuge dessen erhalten vor allem Demenzkranke mehr Leistungen. Auch der Eigenanteil für die Pflege bei Pflegewohnheimen soll nicht mehr bei jeder Höherstufung steigen. Der Eigenanteil soll bundesweit bei 580 Euro eingefroren werden. Pflegende Angehörige werden künftig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.
Kritiker der Reform warnen jedoch schon jetzt: Bessere Einstufung und mehr Geld bedeuten nicht automatisch mehr Qualität bei der Pflege oder eine Verbesserung der Pflegeleistungen!

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