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Ruhestandsplanung

Standmitteilungen in der Lebensversicherung nicht ausreichend

12.07.2018. Sie werden bestimmt jährlich von der Versicherungsgesellschaft Ihres Vertrauens über den aktuellen Stand Ihrer Lebensversicherung informiert. Diese Mitteilung wird zur Kenntnis genommen und anschließend in den verstaubten Versicherungsordner bei den anderen Vertragsunterlagen abgeheftet.

Nun fällte das Frankfurter Landesgericht ein Urteil (Aktenzeichen: 2-06 O 375/16), das diese Standmitteilung für Sie deutlich interessanter machen dürfte. Nun muss Ihr Versicherer nämlich in der Wertmitteilung die Überschussbeteiligung und den Garantiezins gesondert ausweisen.

Die laufende Verzinsung Ihrer klassischen Lebens- und/oder Rentenversicherung setzt sich nämlich aus genau diesen zwei Faktoren, Garantiezins und Überschussbeteiligung, zusammen. Letzteres wird jährlich vom Versicherer je nach Wirtschaftslage festgelegt.

Die Forderung der Verbraucherzentrale, dass Sie noch eine Darstellung der Entwicklung der Überschussbeteiligung über die letzten 10 Jahre vom Versicherer erhalten, wurde vom Frankfurter Landesgericht jedoch abgelehnt.

In diesem Fall wurde an der Alten Leipziger ein Exempel statuiert. Die Alte Leipziger ist aber kein Einzelfall. Tatsächlich sind von 68 überprüften Standmitteilungen circa mehr als ein Viertel nicht ausreichend.

Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Falls Sie Fragen zu Ihrer Standmitteilung haben oder mit den darauf abgebildeten Wert(en) unzufrieden sind, können Sie jederzeit Ihren persönlichen Ruhestandsplaner erreichen. Er hilft Ihnen gerne weiter und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Ihnen diese Mitteilung jährlich Freude bereitet und Sie beruhigt in die finanzielle Zukunft blicken können.

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