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Ruhestandsplanung

Stichtag für BU-Interessenten

11.09.14: Stichtag für BU-Interessenten.

Im kommenden Jahr wird sich für Versicherungsnehmer einiges ändern, auch im Bereich Berufsunfähigkeit. Für manchen einen könnte es daher interessant sein, noch vorher aktiv zu werden.
Wenn man die Gabe hätte in die Zukunft zu schauen, würde man höchstwahrscheinlich von vornherein vieles anders machen. Manchmal lassen sich bestimmte Entwicklungen allerdings absehen, ohne dass dafür ein Blick in die Glaskugel nötig wäre. Das gilt etwa für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
So kann man jetz schon voraussehen, dass sich ab dem kommenden Jahr im Bezug von Beiträgen für BU-Versicherte einiges ändert. Schließlich wird dann der Garantiezins von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Ein niedrigerer Garantiezins heißt aber nichts anderes, als dass die Versicherungsunternehmen zum Aufbau des Finanzpolsters, das im Fall der Berufsunfähigkeit herhalten muss, weniger auf die Verzinsung setzen können und daher mehr auf die Beiträge ihrer Kunden angewiesen sein werden. Die Kosten für eine BU werden also aller Voraussicht nach weiter steigen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll sich – falls man die Absicht hat sich in Sachen BU umfangreich abzusichern– möglichst noch innerhalb der kommenden drei Monate dafür zu entscheiden.
Unabhängig von der aktuellen Situation und dem Stichtag 1. Januar 2015 sind diejenigen, die an einer BU interessiert sind, gut beraten, bereits mit dem Einstieg in den Beruf eine solche Versicherung abzuschließen – immerhin kommen jüngere Versicherungsnehmer aufgrund eines geringeren Krankheitsrisikos in den Genuss günstigerer Prämien. Da aber das Angebot groß und die Unterscheide zwischen den einzelnen Anbietern mitunter erheblich sind, sollten sich Interessenten jeden Alters professionellen Rat einholen.
Das gilt natürlich auch bei der Frage, inwiefern eine BU überhaupt grundsätzlich in die eigene Altersvorsorgestrategie passt. Hier sind verschiedene individuelle Faktoren zu berücksichtigen, die im Gesamtkontext beurteilt werden sollten. In jedem Fall sollte bei dieser Einschätzung ein professioneller Ruhestandsplaner ins Boot geholt und zu Rate gezogen werden. Nur dieser kann mit seiner Expertise eine solche Versicherung auf Sinn und Zweck für die Ruhestandsplanung des Einzelnen abklopfen.

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