Ibrahim Göksin und sein Team sind die Neuburger Ruhestandsplaner
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Am 1. Januar 2018 wird in Deutschland ein neues System zur Besteuerung von Publikumsfonds eingeführt. Derzeit werden Fonds nicht besteuert, sondern nur der Anleger. Das bedeutet, dass bislang Erträge auf Fondsebene komplett steuerfrei sind. Mit anderen Worten: Fondsmanager können innerhalb eines Fonds umschichten, ohne steuerliche Auswirkungen berücksichtigen zu müssen. Dies ist ab 2018 vorbei. Aber nicht nur auf die Fonds selbst, sondern auch auf die Privatanleger kommen steuerliche Änderungen zu.
Für die neue Fondssteuer spricht:
Was gegen die Fondssteuer spricht:
Fazit:
Insgesamt betrachtet wird Fondssparen für den Kleinanleger einfacher und die Fondsbesteuerung einfacher. Da jedoch die Fondsgesellschaft die Erträge pauschal mit 15 Prozent versteuert, kommt weniger Ertrag beim Anleger an. Jede Steuer auf einem Fonds reduziert auch den Preis, was wiederum die Rendite beeinflusst. Die vom Fonds ab 2018 an das Finanzamt abgeführte Steuer wird nicht auf den Sparerfreibetrag des Anlegers angerechnet. Es kann somit sein, dass der Anleger Steuern bezahlt, auch wenn sein Sparerfreibetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Bisher waren die Erträge bis zur Freigrenze steuerfrei. Von diesem Problem werden alle Kleinsparer betroffen sein, die somit bestraft werden. Der Gesetzgeber hätte die Chance gehabt, Fondssparen – vor allem eben für Kleinsparer – in Deutschland zu fördern. Diese Möglichkeit wurde leider verschlafen.
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