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Ruhestandsplanung

Fondssteuer 2018: Gut oder böse?

Am 1. Januar 2018 wird in Deutschland ein neues System zur Besteuerung von Publikumsfonds eingeführt. Derzeit werden Fonds nicht besteuert, sondern nur der Anleger. Das bedeutet, dass bislang Erträge auf Fondsebene komplett steuerfrei sind. Mit anderen Worten: Fondsmanager können innerhalb eines Fonds umschichten, ohne steuerliche Auswirkungen berücksichtigen zu müssen. Dies ist ab 2018 vorbei. Aber nicht nur auf die Fonds selbst, sondern auch auf die Privatanleger kommen steuerliche Änderungen zu.

Für die neue Fondssteuer spricht:

  • Das bisher komplizierte System der unterschiedlichen Bewertungen inländischer und ausländischer Fonds wird vereinfacht, da Fondserträge nicht mehr beim Anleger sondern auf Fondsebene pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Teilfreistellungen sollen die Belastung, die auf Fondsebene entstanden ist, ausgleichen.
  • Publikumsfonds in Riester- und Rürup-Renten sind grundsätzlich steuerfrei.
  • Die Steuererklärung beim Anleger wird vereinfacht, da nicht mehr bis zu 33 Steuergrundlagen berücksichtigt werden müssen, sondern nur noch 4 Informationen benötigt werden: Fondsart, Wert des Anteils zum Jahresbeginn, Wert des Anteils zum Jahresende und Höhe der Ausschüttung. Dadurch reduziert sich der bürokratische Aufwand zum Teil erheblich.

Was gegen die Fondssteuer spricht:

  • Die pauschale Besteuerung mit 15 Prozent gilt nur für Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds.
  • Ab 2018 können Werbungskosten für Fondserträge nur noch zum Teil geltend gemacht werden.
  • Alle anderen Fondsarten als Aktien-, Misch- und Immobilienfonds sind komplett beim Anleger zu versteuern.

Fazit:
Insgesamt betrachtet wird Fondssparen für den Kleinanleger einfacher und die Fondsbesteuerung einfacher. Da jedoch die Fondsgesellschaft die Erträge pauschal mit 15 Prozent versteuert, kommt weniger Ertrag beim Anleger an. Jede Steuer auf einem Fonds reduziert auch den Preis, was wiederum die Rendite beeinflusst. Die vom Fonds ab 2018 an das Finanzamt abgeführte Steuer wird nicht auf den Sparerfreibetrag des Anlegers angerechnet. Es kann somit sein, dass der Anleger Steuern bezahlt, auch wenn sein Sparerfreibetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Bisher waren die Erträge bis zur Freigrenze steuerfrei. Von diesem Problem werden alle Kleinsparer betroffen sein, die somit bestraft werden. Der Gesetzgeber hätte die Chance gehabt, Fondssparen – vor allem eben für Kleinsparer – in Deutschland zu fördern. Diese Möglichkeit wurde leider verschlafen.

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